Rechtsprechung
BVerwG, 29.03.1996 - 9 C 117.95 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Anerkennung ausländischer Flüchtlinge - Anspruch auf Asyl
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VGH Bayern, 07.04.1995 - 26 BA 95.30332
- BVerwG, 29.03.1996 - 9 C 117.95
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BVerwG, 17.10.1995 - 9 C 9.95
Abschiebungsschutz für Flüchtlinge
Auszug aus BVerwG, 29.03.1996 - 9 C 117.95
Vielmehr ist der Begriff der "Gefahr" im Sinne dieser Vorschrift im Ansatz kein anderer als der im allgemeinen asylrechtlichen Prognosemaßstab der beachtlichen Wahrscheinlichkeit angelegte, wobei allerdings das Element der "Konkretheit" der Gefahr für "diesen" Ausländer das zusätzliche Erfordernis einer einzelfallbezogenen, individuell bestimmten und erheblichen Gefährdungssituation statuiert (vgl. Urteil vom 17. Oktober 1995 - BVerwG 9 C 9.95 - Buchholz 402.240 § 53 AuslG 1990 Nr. 1).In dem genannten Urteil vom 17. Oktober 1995 - BVerwG 9 C 9.95 - (…a.a.O.) hat der Senat weiter ausgeführt, daß § 53 Abs. 6 Satz 1 AuslG allgemeine Gefahren im Sinne des § 53 Abs. 6 Satz 2 AuslG auch dann nicht erfaßt, wenn diese den einzelnen Ausländer konkret und in individualisierbarer Weise betreffen.
Eines unmittelbaren Rückgriffs auf die Verfassung bedarf es hierzu allerdings nicht; vielmehr ist in solchen Fällen § 53 Abs. 6 Satz 2 AuslG verfassungskonform einschränkend dahin auszulegen, daß derartige Gefahren im Rahmen des § 53 Abs. 6 Satz 1 AuslG zu berücksichtigen sind (Urteil vom 17. Oktober 1995 - BVerwG 9 C 9.95 - a.a.O.).
- BVerwG, 26.10.1989 - 9 B 405.89
Klageabweisung ohne Beweisaufnahme - Aufklärungspflicht - Beweisantrag - …
Auszug aus BVerwG, 29.03.1996 - 9 C 117.95
Es wird prüfen müssen, ob dieses Vorbringen glaubhaft ist oder ob es in wesentlichen Punkten unrichtig oder in nicht auflösbarer Weise widersprüchlich ist (stRspr, vgl. etwa Beschluß vom 26. Oktober 1989 - BVerwG 9 B 405.89 - Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 212 m.w.N.). - BVerwG, 29.06.1992 - 6 C 11.92
Wegfall der Ermächtigung für das Verwaltungsgericht, anstelle der zuständigen …
Auszug aus BVerwG, 29.03.1996 - 9 C 117.95
Dies ist nach § 113 Abs. 2 VwGO in seiner seither geltenden Fassung vielmehr nur noch zulässig, wenn die erfolgreich angegriffene behördliche Feststellung auf einen Geldbetrag bezogen ist (zu den Auswirkungen der Änderung des § 113 Abs. 2 VwGO durch das 4. VwGOÄndG im einzelnen vgl. Urteil vom 29. Juni 1992 - BVerwG 6 C 11.92 - BVerwGE 90, 265 [BVerwG 29.06.1992 - 6 C 11/92]).